Werkstatt + Demontage + Einbauservice
Woran erkenne ich eine ordnungsgemäßen Demontagebetrieb?
Gemäß 2 II Altfahrzeug V ist ein Demontagebetrieb i.S. dieser Verordnung anerkannter Betrieb:
- Über die erforderliche Bescheinigung
- Entsorgungsfachbetrieb ist und die Einhaltung der Anforderung dieser Verordnung geprüft und dies im Überwachungszertifikat ausgewiesen ist!
Die Autoverwertung ist nach der Altfahrzeug V ein ordnungsgemäßer Demontagebetrieb.
Wir verfügen über Bescheinigungen nach §2 II Nr. i.V.m. §5 III der Altfahrzeug V. Dies wird turnusgemäß von der AGIMUS GmbH aus Braunschweig erstellt und liegt in den Büroräumen unserer Fahrzeugannahme in der jeweils aktuellen Fassung zur Ansicht aus.
