Information über die Entsorgung
Wir geben Ihnen gerne telefonische Auskunft
+49 5171 41310
Sie wollen Ihrem ”Alten” den Laufpass geben?
Wir unterstützen Sie dabei gern und entsorgen Ihr Kraftfahrzeug fachgerecht nach Maßgabe der geltenden gesetzlichen Bestimmungen.
Wir bieten Ihnen:
Abholung und Entsorgung Ihres Alt-/ Unfallfahrzeuges inklusive Austellung eines Verwertungsnachweises für Ihre KFZ - Zulassungsstelle!
Sprechen Sie uns einfach an!
Selbstverständlich melden wir Ihr Fahrzeug gegen entsprechender Gebühr auch bei Ihrer Zulassungsstelle ab.
Bin ich verpflichtet mein Fahrzeug einer ordnungsgemäßen Entsorgung zuzuführen?
Ja, Sie sind dazu verpflichtet, Ihr Fahrzeug einer ordnungsgemäßen entsorgung zuzuführen. Diese hat der Gesetzgeber in § 4 I Altfahrzeug V ausdrücklich geregelt. Dieser Passus enthält folgened Regelungen:
"Wer sich ein Fahrzeug entledigt, entledigen will oder entledigen muss, ist verpflichtet, dieses nur einem anerkannten Montagebetrieb zu überlassen.
Kommen Sie als Fahrzeugeigentümer dieser gesetzliche Verpflichtung nicht nach, kann das unter Umständen ein tiefes Loch in der Haushaltskasse reißen, denn §11 I Nr. 4 Altfahrzeug V i.V.m. §69 I Nr.8 KrWG sieht hierin eine Ordnungswiedrigkeit. Genau genommen handelt ordnungswidrig, wer vorsätzlich oder fahrlässig entgegen §4 Absatz 1.... ein Fahrzeug, ein Altfahrzeug oder eine Restkarosse überlässt.
Das bedeutet im Klartext:
Entsorgen Sie Ihr Fahrzeug auf eine andere als vom Gesetztgeber vorgeschriebene Weise, kann dies mächtig teuer werden! Nach den Richtlinien für die Verfolgung und Ahndung von Zuwiderhandlungen gegen Bestimmungen des Umweltschutzes im Land Niedersachsen gestaltet sich der Busgeldrahmen wie folgt:
Für wen sind eigentlich die vielen Ausführungen?
Der Verwertungsnachweis enthält 2 Seiten. Die Seiten 1 und 2 bestehen aus selbstdurchschreibenden 4-fach Sätzen. Dies sind für folgende Personen und Stellen bestimmt:
Ausfertigung (rosa) = Fahrzeughalter/-eigentümer
Ausfertigung (altgold) = Demontagebetrieb
Ausfertigung (blau) = Schredderanlage
Ausferitgung (weiss) = Annahme/-rücknahmestelle