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Autoentsorgung
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Wir entsorgen Ihr Kraftfahrzeug fachgerecht.
Unser Angebot des Monats:
Entsorgung von Alt-/Unfallfahrzeugen inkl. Abholung und Verwertungsnachweis.
Sprechen Sie uns einfach an !
Ihren Verwertungsnachweis zur Vorlage beim Straßenverkehrsamt können Sie gleich mitnehmen.
Selbstverständlich können wir Ihr Fahrzeug auch gegen entsprechende Gebühr bei der Zulassungsstelle abmelden.
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Starten Sie Ihre Entsorgungsanfrage online und verwenden Sie unser vorgefertigtes Eingabeformular:
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Was ist ein Verwertungsnachweis?
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Verwertungsnachweise gemäß § 3 Abs. 2 Altautoverordnung:
Gemäß der Verordnung über die Entsorgung von Altautos und die Anpassung strassenverkehrsrechtlicher Vorschriften (AltautoV) vom 4. Juli 1997 sind Betreiber von Verwertungsbetrieben verpflichtet, die Überlassung eines Altautos unverzüglich durch einen Verwertungsnachweis zu bestätigen.
Der Verwertungsnachweis ist zu dem Zeitpunkt, zu dem ein Fahrzeug endgültig aus dem Verkehr gezogen wird oder als aus dem Verkehr gezogen gilt, der Zulassungsstelle vorzulegen.
Zur Vorlage verpflichtet ist der Fahrzeughalter /-eigentümer oder die Annahmestelle bzw. der Verwertungsbetrieb, wenn diese sich dazu gegenüber dem Halter / Eigentümer schriftlich verpflichtet haben.
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Wer stellt Verwertungsnachweise aus?
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Verwertungsnachweise dürfen nur von Betreibern anerkannter Verwertungsbetriebe ausgestellt werden.
Ein Verwertungsbetrieb kann nur eine anerkannte Annahmestelle beauftragen, den Verwertungsnachweis auszuhändigen.
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Wie erfolgt die Anerkennung?
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Verwertungsbetriebe und Annahmestellen sind im Sinne der Altautoverordnung anerkannt, wenn der jeweilige Betrieb über die erforderliche Bescheinigung nach § 4 Abs. 2 der AltautoV verfügt oder der Betrieb “Entsorgungsfachbetrieb” ist.
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Für wen so viele Seiten?
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Seit dem 01-07-2002 gelten neue Verwertungsnachweise. Der Verwertungsnachweis enthält zwei Seiten. Die Seiten 1 und 2 bestehen aus selbstdurchschreibenden 4-fach Sätzen.
Die erste Ausfertigung (rosa) ist jeweils für den Fzg-Halter/-Eigentümer bestimmt.
Die zweite Ausfertigung (altgold) ist jeweils für den Demontagebetrieb.
Die dritte Ausfertigung (blau) ist jeweils für die Schredderanlage.
Die vierte Ausfertigung (weiss) ist jeweils für den Annahme-/Rücknahmestelle
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Wie wird der Verwertungsnachweis ausgefüllt ?
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Auf Seite 1 sind folgende Angaben zu machen:
Angaben zum Fzg-Halter/-Eigentümer (Auszufüllen von der Annahmestelle bzw. Verwertungsbetrieb)
Angaben zum Fahrzeug (Auszufüllen von der Annahmestelle bzw. Verwertungsbetrieb)
Angaben zur Annahmestelle (Auszufüllen von der Annahmestelle)
Diese Angaben entfallen, falls das Altauto unmittelbar einem Verwertungsbetrieb übergeben wird.
Auf Seite 2 sind folgende Angaben zu machen:
Angaben zum Verwertungsbetrieb (Auszufüllen vom Verwertungsbetrieb)
Angaben zur Vorlage des Verwertungsnachweises (Auszufüllen von der Zulassungsstelle)
Der Verwertungsnachweis kann entweder vom Fzg.-Halter/-Eigentümer, der Annahmestelle oder dem Verwertungsbetrieb der Zulassungsstelle vorgelegt werden.
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