Abwrackprämie - www.stautmeister.com

Die Abwrackprämie (Umweltprämie)

2.500 Euro Umweltprämie für den Kauf eines neuen Fahrzeugs beantragen

Bundesregierung fördert die Verschrottung alter und den Absatz neuer Pkw

Pkw-Halter, die sich für den Kauf eines neuen und gleichzeitig zur Verschrottung eines alten Fahrzeugs entscheiden, können einen Zuschuss in Höhe von jeweils 2.500 Euro beantragen. Hierfür stellt die Bundesregierung Mittel von insgesamt 1,5 Mrd. Euro zur Verfügung.

Das Bundeskabinett hat am 27. Januar 2009 die Richtlinie zur Förderung des Absatzes von Personenkraftwagen beschlossen, die die Voraussetzungen für den Antrag auf die Umweltprämie regelt. Mit der Umweltprämie fördert die Bundesregierung die Verschrottung alter und den Erwerb neuer Personenkraftwagen. So leistet sie einen wichtigen Beitrag zur Reduzierung der Schadstoffbelastung der Luft und stärkt gleichzeitig den Absatz im Automobilbereich.


Für einen Antrag auf die Umweltprämie müssen grundsätzlich folgende Voraussetzungen erfüllt sein:


Der/die Antragsteller/-in muss eine Privatperson sein.


Das Altfahrzeug muss - zurückgerechnet vom Zeitpunkt der Verschrottung - mindestens ein Jahr lang durchgehend auf ihren Namen in Deutschland zugelassen gewesen sein.


Der alte PkW muss mindestens neun Jahre vor der Verschrottung erstmals zugelassen worden sein.
 

Die Verschrottung des Altfahrzeugs muss zwischen 14.01.2009 und 31.12.2009 erfolgen.
 

Die Verschrottung muss durch einen Verwertungsnachweis eines anerkannten Demontagebetriebs gemäß Altfahrzeugverordnung belegt werden und die oder der Betreibende des Demontagebetriebs muss bestätigen, dass die Restkarosse einer Schredderanlage zugeführt wird.

Und da kommen WIR ins Spiel !!!

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Das Neufahrzeug muss zum ersten Mal zugelassen worden sein oder darf - zurückgerechnet vom Zeitpunkt der Zulassung auf den Antragsteller - längstens ein Jahr einmalig auf einen Kfz-Hersteller, dessen Vertriebsorganisationen oder dessen Werksangehörigen, einen Kfz-Händler, eine herstellereigene Autobank, ein Automobilvermietungs- unternehmen oder eine Automobilleasinggesellschaft zugelassen gewesen sein (Jahreswagen).
 

Das Neufahrzeug muss mindestens die Emissionsvorschrift Euro 4 erfüllen. Das gilt auch für Leasingfahrzeuge.
 

Das Neufahrzeug muss im Inland auf den/die Antragsteller/-in zugelassen sein.
 

Erwerb und Zulassung des Fahrzeugs müssen zwischen dem 14. Januar 2009 und dem 31. Dezember 2009 erfolgen.
 

Der Halter des alten Fahrzeugs muss mit dem des neuen Fahrzeugs identisch sein.


Der Antrag auf Umweltprämie kann unter Beifügung bestimmter Nachweise und Unterlagen unter Verwendung der vorgeschriebenen Antragsvordrucke mit Originalunterschriften per Post beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle gestellt werden. Die Mittelverteilung erfolgt erschöpfend nach der Reihenfolge der Antragseingänge. Also halten Sie sich ran, die Zeit läuft!